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   OLG Stuttgart, 10.12.2021 - 13 U 357/20   

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https://dejure.org/2021,64586
OLG Stuttgart, 10.12.2021 - 13 U 357/20 (https://dejure.org/2021,64586)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.12.2021 - 13 U 357/20 (https://dejure.org/2021,64586)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Dezember 2021 - 13 U 357/20 (https://dejure.org/2021,64586)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 199 Abs 1 BGB, § 203 BGB, § 205 BGB, § 212 Abs 1 Nr 1 BGB, § 242 BGB
    Verjährungshemmung und Verjährungsneubeginn im Zusammenhang mit werkvertraglichen Gewährleistungsansprüchen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Schadensersatz nach Nachbesserungsversuchen an der über einer Zwischendecke eingebauten Klimaanlage Einrede der Verjährung Voraussetzungen eines Anerkenntnisses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prüfung einer Mängelrüge ist kein Anerkenntnis!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Prüfung einer Mängelrüge ist kein Anerkenntnis! (IBR 2022, 515)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.12.2016 - IX ZR 58/16

    Rückwirkung der Verjährungshemmung bei Wiederaufnahme abgebrochener Verhandlungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.12.2021 - 13 U 357/20
    Der Bundesgerichtshof habe für einen Fall, in dem die Verhandlungen nur einen Tag andauerten und lediglich Unterlagen angefordert worden seien, die einfach zu beschaffen gewesen seien und in wenigen Tagen hätten zusammengestellt und überlassen werden können, einen Zeitraum von drei Monaten als großzügig bemessen angesehen (BGH Urt. v. 15.12.2016 - IX ZR 58/16, BeckRS 2016, 112253).

    b) Richtigerweise hat das Landgericht erst wieder ab dem 11.12.2015 (E-Mail der Klägerin mit ungefährer Bezifferung der Schäden) ein "Verhandeln" angenommen, wobei höchstrichterlich bereits geklärt ist, dass die Wiederaufnahme abgebrochener Verhandlungen nur "ex nunc" wirkt, also nicht zu einer auf den Beginn der Verhandlungen rückwirkenden Hemmung der Verjährung führt (vgl. BGH, Urt. v. 15.12.2016 - IX ZR 58/16 -, juris Rn. 23).

  • BGH, 05.12.2018 - XII ZR 116/17

    Liquidationswert (Zerschlagungswert) als unterste Grenze des Unternehmenswerts;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.12.2021 - 13 U 357/20
    Sei dies der Schuldner, müsse er selbst tätig werden und die Verhandlungen für beendet erklären, um die Wirkungen der Hemmung zu beenden (BGH, Urt. v. 05.12.2018 - XII ZR 116/17 Rn. 38, juris).
  • BGH, 08.11.2016 - VI ZR 594/15

    Arzt- und Krankenhaushaftung wegen Geburtsschäden: Verjährung von Ansprüchen aus

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.12.2021 - 13 U 357/20
    Dass Verhandlungen unabhängig davon einschlafen können, ob der Gläubiger oder der Schuldner weitere Verhandlungsschritte unterlassen hat, ist ebenfalls bereits höchstrichterlich entschieden (vgl. BGH, Urt. v. 08.11.2016 - VI ZR 594/15 -, juris Rn. 25 f.).
  • BGH, 19.12.2013 - IX ZR 120/11

    Verjährungshemmung durch schwebende Verhandlungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.12.2021 - 13 U 357/20
    Zwar wirkt die Verjährungshemmung nach § 203 BGB auf den Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruchs zurück, wenn der Verpflichtete auf die Mitteilung des Berechtigten alsbald in solcher Weise antwortet, dass dieser annehmen darf, der Verpflichtete werde im Sinne einer Befriedigung der Ansprüche Entgegenkommen zeigen (vgl. BGH, Beschl. v. 19.12.2013 - IX ZR 120/11 -, juris Rn. 2).
  • BGH, 11.10.2006 - IV ZR 329/05

    Unterbrechung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen durch Anerkenntnis

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.12.2021 - 13 U 357/20
    Aufgrund ihrer Regulierungsvollmacht ist eine Haftpflichtversicherung auch uneingeschränkt zu Verhandlungen mit dem Geschädigten bevollmächtigt und tritt in der Regel dem Geschädigten auch als Vertreter des Schädigers gegenüber (vgl. BGH, Urt. v. 11.10.2006 - IV ZR 329/05 -, BGHZ 169, 232-239, juris Rn. 21 f.).
  • BGH, 28.06.2007 - IX ZR 169/04

    Begriff des Anerkenntnisses; Bemühen um Eintritt einer Haftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.12.2021 - 13 U 357/20
    Gleiches gilt für die Mitteilung der Beklagten vom 19.01.2021, den Vorgang ihrer Haftpflichtversicherung gemeldet zu haben, zumal die Klägerin nicht davon ausgehen konnte, dass die Beklagte unabhängig von der Positionierung ihrer Versicherung ein Anerkenntnis abgeben wollte mit der Folge, den Schaden gegebenenfalls aus eigenen Mitteln begleichen zu müssen (vgl. BGH, Beschl. v. 28.06.2007 - IX ZR 169/04 -, juris Rn. 2).
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